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Kinderschutz, §8a SGB VIII, Kindeswohlgefährdung, Gefährdungseinschätzung, Meldeverfahren
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung: Dieses 17-seitige Praxis-Set führt anhand eines bundesweit anerkannten 6-Stufen-Plans durch den gesamten §8a-Prozess - von der ersten Beobachtung über die Gefährdungseinschätzung (KiWo-Skala) bis zur rechtssicheren Meldung ans Jugendamt. Mit Indikatorenlisten, Gesprächsleitfäden für Kind und Eltern sowie fertigen Vorlagen für Meldung und Dokumentation. Für Fachkräfte, die im Ernstfall wissen wollen, was wann zu tun ist - ohne Panik, aber mit klarer Struktur.
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Produkt: §8a Praxis-Set Kinderschutz: Kinderschutz ohne Panik - Schritt für Schritt - inkl. editierbarer Word-Vorlagen. Nach der Zahlung erhältst du den Download-Link per E-Mail. Mehrere Produkte kannst du im Warenkorb gemeinsam bezahlen.
Fachkräfte der Schulsozialarbeit; Lehrkräfte mit Kinderschutzverantwortung; Schulleitungen und Kinderschutzbeauftragte; Träger zur Standardisierung des §8a-Verfahrens
Nein. Der 6-Stufen-Plan sieht vor, dass zunächst eine Gefährdungseinschätzung und - wenn möglich und sicher - ein Elterngespräch erfolgen, bevor eine Meldung ans Jugendamt notwendig wird. Die Checkliste „Jugendamt einschalten?" hilft, diese Entscheidung strukturiert zu treffen. Bei akuter Gefahr gilt jedoch: sofort handeln, ohne Wartezeit.
Nein. Die Beratung durch eine IeF ist ein gesetzlicher Anspruch nach §8b SGB VIII und bleibt bei begründetem Verdacht unverzichtbar. Das Praxis-Set bereitet auf dieses Gespräch vor und hilft, den Fall strukturiert zu schildern, ersetzt die fachliche Einschätzung jedoch nicht.
Die Meldevorlage orientiert sich an §4 Abs. 3 KKG und bietet eine strukturierte Grundlage, muss jedoch stets an den konkreten Einzelfall sowie an trägerspezifische Vorgaben angepasst werden. Bei akuter Gefährdung sollte zusätzlich immer zuerst telefonisch gemeldet werden, bevor die schriftliche Meldung nachgereicht wird.